Aufgrund der zu erwartenden Energieknappheit in diesem Herbst/Winter hat das Bundeskabinett zwei neue Energieeinsparverordnung beschlossen, die zum 01.09.2022 in Kraft treten.
In der Folge dieser Verordnungen ist unter anderem im kommunalen Bereich die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen untersagt.
In der Ortsgemeinde Longkamp bedeutet dies, dass die Beleuchtung unserer Kirche in den Abendstunden bis auf weiteres nicht mehr erfolgen wird.
Die Beleuchtung des Wegs auf dem Friedhof ist hiervon nicht betroffen.
An dieser Stelle möchten wir Sie auch bitten, die Vorgaben der ab dem 01.09.2022 geltenden Energiesparverordnung auch in Ihrem privaten Umfeld umzusetzen.